Kommunikationsüberwachung in der Schweiz: Wenn der Bund ohne demokratisches Mandat voranschreitet

Die Schweiz ist dabei, die Kommunikationsüberwachung grundlegend zu ändern... ohne Volksabstimmung, ohne echte parlamentarische Debatte und fast unbemerkt von der Öffentlichkeit. Unter dem Deckmantel ’technischer Anpassungen« wird mit Verordnungen die Sammlung und Speicherung von Daten über die gesamte Bevölkerung ausgeweitet. Was hier gespielt wird, ist weder ein juristisches Detail noch eine Frage der einfachen öffentlichen Sicherheit: Es ist eine stille Infragestellung des Rechts auf Privatsphäre, des Kommunikationsgeheimnisses und der verfassungsrechtlichen Leitplanken. Wenn Ihnen dieses Thema abstrakt erscheint, dann gerade deshalb, weil es bereits konkret wird.

 

Diese Analyse stammt nicht von einem Aktivisten, sondern von einem leitenden Mitarbeiter der Polizeibehörden eines Westschweizer Kantons, der die Anonymität gewählt hat, um vor den stillen Auswüchsen der Überwachung in der Schweiz zu warnen.

Die Schweiz hat einen speziellen gesetzlichen Rahmen für die Überwachung der Kommunikation mit der Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF). Das Gesetz wurde im Jahr 2000 verabschiedet und anschließend mehrfach überarbeitet und verfolgte ein klares Ziel: Sicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig die Privatsphäre zu respektieren.

Seit 2019 - und vor allem durch die Verordnungen, die 2024 in Kraft traten und 2025 überarbeitet wurden - ist dieses Gleichgewicht jedoch gestört.

«Freiheit ist das Recht, alles zu tun, was die Gesetze erlauben».» - Montesquieu

Eine beschleunigte Reform außerhalb der demokratischen Debatte

Einige wenige Daten reichen aus, um das institutionelle Auseinanderdriften zu verstehen:

  • 22. März 2019 : Ausweitung der Aufsichtspflichten auf Anbieter digitaler Dienste.
  • 1. Januar 2024 : Inkrafttreten technischer Verordnungen (VÜPF, MSV-BÜPF), mit denen die Datenerhebung konkret ausgeweitet wird.
  • 29. Januar 2025 : Öffentliche Konsultation für eine weitere Ausweitung ohne grundlegende Überarbeitung des Gesetzes.
  • 10. Dezember 2025 : Der Ständerat setzt angesichts der massiven Kritik eine umfassende Überprüfung durch (Motion 25.4273).

Das Problem ist nicht die technologische Anpassung.

Das Problem ist die Methode : wichtige politische Entscheidungen, die durch Verordnungen getroffen wurden, ohne ein verabschiedetes Gesetz, ohne eine gründliche parlamentarische Debatte und ohne eine Entscheidung des Volkes.

«Wichtige Vorschriften, die die Grundrechte berühren, müssen in Form eines Gesetzes erlassen werden».» - Artikel 164, Bundesverfassung

Was sich durch die neuen Verordnungen wirklich ändert

Unter dem Deckmantel «technischer Klarstellungen» führt die sogenannte Teilrevision wesentliche Änderungen ein:

  • Ausweitung der Verpflichtungen auf zahlreiche digitale Dienste je nach Größe oder Publikum.
  • Neu gesammelte Daten: Queridentifikation von Nutzern, letzte Zugriffe auf Dienste, retrospektive Analysen.
  • Echtzeit-Überwachung von Metadaten, unabhängig von einer gezielten Untersuchung.
  • Verpflichtung, bestimmte von den Anbietern angewandte Chiffrierungen zu entfernen.
  • Allgemeine Speicherung von Metadaten für sechs Monate für die gesamte Bevölkerung.

Es handelt sich nicht mehr um gezielte Ermittlungsinstrumente, sondern um eine ständige Überwachungsinfrastruktur.

Privatsphäre: eine strukturelle Beeinträchtigung

Die Folgen sind schwerwiegend und systemisch:

  • Detailliertes Profiling von sozialen Beziehungen, Reisen und Kommunikationsgewohnheiten.
  • Erhöhtes Risiko von Datenlecks, Missbrauch und Cyberangriffen.
  • Direkte Verletzung von Berufsgeheimnissen (Journalisten, Anwälte, Ärzte).
  • Bruch des Vertrauens zwischen Bürgern und Anbietern.
  • Unverhältnismäßiger Druck auf KMU und Innovation.

Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Erinnerung gerufen hat :

«Eine allgemeine geheime Überwachung ist mit der Rechtsstaatlichkeit unvereinbar».» - EGMR-Rechtsprechung, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Das Einfrieren von Investitionen und die teilweise Verlagerung von Proton außerhalb der Schweiz veranschaulichen bereits die konkreten Auswirkungen dieser Rechtsunsicherheit.

Ein frontaler Widerspruch zur Verfassung und zum europäischen Recht

L’Artikel 13 der Bundesverfassung garantiert ausdrücklich :

«Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie des Brief- und Fernmeldegeheimnisses».»

Die allgemeine Speicherung von Daten über die gesamte Bevölkerung ohne individuellen Verdacht verstößt jedoch gegen die Grundsätze von Notwendigkeit, von Verhältnismäßigkeit und von Zweck.

Die Schweiz hat paradoxerweise ein eingreifenderes Regime als das, das sich aus der DSGVO und der ePrivacy-Richtlinie der EU ergibt - auf die Gefahr hin, dass die Eidgenossenschaft Verurteilungen vor dem EGMR ausgesetzt ist.

Fazit: Eine demokratische rote Linie

Sicherheit rechtfertigt nicht alles.

Durch die Ausweitung der Überwachung per Verordnung, ohne klares Mandat des Gesetzgebers oder des Volkes, schwächt der Bundesstaat die Freiheiten, die er zu verteidigen vorgibt.

Der im Dezember 2025 angenommene Antrag bietet eine seltene Gelegenheit, diese Fehlentwicklung zu korrigieren. Sie muss jedoch in vollem Umfang genutzt werden.

«Ein Staat, der alles überwacht, schützt am Ende nichts mehr».»

Die Frage ist nicht technischer Natur.

Sie ist konstitutionell, demokratisch und zivilisatorisch.

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